Zum Ausdrucken: Bestellformular und Kostenübersicht
Lizenzmodell und
Kosten
Es gibt verschiedene
Modelle einer Zusammenarbeit und bis zum 31.03.2009 Einführungspreise, so
dass die Datenbank umfänglich sowohl von Seiten der Jobbörsen /
Jobsuchmaschinen als auch der Arbeitgeber getestet und durchleuchtet
werden kann.
1.
Datenbank-Lizenznehmer
Lizenznehmer können
eigene umfangreiche Recherchen in der Datenbank vornehmen. Dazu erhalten
sie personifizierte Zugangsdaten, um im geschlossenen Bereich selbständig
Abfragen / Auswertungen über alle möglichen Jobbörsen und Jobsuchmaschinen
durchführen zu können.
1.1. Lizenznehmer
mit Kooperation
Kooperationspartner
(Jobbörsen / Jobsuchmaschinen) binden den Fragebogen in die eigene Website
ein und laden die Besucher dazu ein, an der Umfrage teilzunehmen. Somit
verleihen sie der Studie eine hohe Aufmerksamkeit und generieren
Feedbacks.
1.2 Lizenznehmer
ohne Kooperation
Jobbörsen oder
Jobsuchmaschinen, die den Fragebogen nicht integrieren und somit die
Studie nicht unterstützen, können in der Datenbank sämtliche Ergebnisse
recherchieren, zahlen jedoch einen höheren Preis.
2. Halbjährlicher
Ergebnisreport
CrossPro-Research
wertet halbjährlich die Ergebnisse aus und stellt einen umfangreichen
schriftlichen Ergebnisbericht / Tabellenband zusammen. Diese Ergebnisse
zeigen die wichtigsten Trends und Stärken einer jeden Jobbörse und
Jobsuchmaschine auf. Dieser Ergebnisbericht wird als PDF-Dokument zur
Verfügung gestellt.
Sonstiges
Datenveröffentlichung durch Jobbörsen / Jobsuchmaschinen
Mit dem Erwerb der halbjährlichen Studie oder als Lizenznehmer stehen
den Nutzern umfangreiche Erkenntnisse über die eigene Nutzerschaft zur
Verfügung, aber auch Vergleiche gegenüber anderen Anbietern.
Daten und Fakten der eigenen Jobbörse / Jobsuchmaschine können dabei für
Marketingzwecke genutzt, jedoch keine vergleichenden Darstellungen
gegenüber anderen Jobbörsen / Jobsuchmaschinen erfolgen, es sei denn,
diese vergleichenden Darstellungen wurden bereits durch CrossPro-Research
veröffentlicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Internetplattform „CROSSPRO-Research.com“
1. Allgemeines
„Crosspro-Research.com“
ist ein Gemeinschaftsprojekt von Crosswater Systems Ltd.
und der PROFILO Rating-Agentur GmbH und wird nachfolgend „CROSSPRO“
genannt.
Sitz der Gesellschaften:
Crosswater Systems Ltd., 34 Buckingham Palace Road
Belgravia, Suite 1-2, London SW1W-0RH, United Kingdom.
PROFILO Rating-Agentur GmbH, Hammer Straße 89, 22043 Hamburg.
2. Geltungsbereich
2.1 Für das
Rechtsverhältnis und die rechtlichen Beziehungen zwischen uns, CROSSPRO
einerseits und dem Besteller und Kunden (nachfolgend einheitlich: „Kunde“)
andererseits gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden einschließlich etwaiger
Vergaberichtlinien öffentlich rechtlicher Körperschaften, Leistungen an
den Kunden vorbehaltlos erbringen.
2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Durchführung des Lizenzvertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls
der Schriftform. Durch Zusendung von Telefaxen oder E-Mails ist die
Schriftform gewahrt.
2.3 Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit aus laufender Geschäftsbeziehung.
2.4 Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14
Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich
rechtliche Sondervermögen (§ 310 BGB).
3. Leistungen von CROSSPRO
CROSSPRO bietet den Kunden im geschlossenen Bereich der Internetplattform
„www.crosspro-research.com“ (nachfolgend: „geschlossener Bereich der
Internetplattform“) die Möglichkeit, die dort dargestellten Daten und
Informationen im Rahmen des zwischen CROSSPRO und dem Kunden geschlossenen
Vertragsverhältnisses (befristete Lizenz) zu nutzen. Diese im
geschlossenen Bereich der Internetplattform dargestellten Daten und
Informationen beruhen auf von CROSSPRO durchgeführten Befragungen und
deren Auswertung durch CROSSPRO.
4. Vertragsabschluß
4.1. Ein Lizenzvertrag
hinsichtlich der Nutzung des geschlossenen Bereichs der Internetplattform
kommt nur zustande, wenn wir eine Bestellung schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail bestätigt haben. Das persönliche Passwort, mit dem der Kunde
den geschlossenen Bereich der Internetplattform nutzen kann, wird dem
Kunden nach Zahlung des Lizenzentgeltes von der PROFILO Rating-Agentur
GmbH übermittelt.
5. Entgelt,
Zahlungsbedingungen/Verzug
5.1 Der Kunde zahlt an
CROSSPRO als Lizenzentgelt – vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen
Vereinbarung – die sich aus unserer im Internet online über die Domain „www.crosspro-research.com“
abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung. Maßgeblich ist die Preisliste,
die zum Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung des Kunden von uns im
Internet veröffentlicht ist.
5.2 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO und ausschließlich der jeweils
darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
5.3 Dem Kunden wird mit der Bestätigung des Lizenzvertrages / Abonnement,
womit der Vertrag zustande kommt, die Rechnung für das Lizenzentgelt
übersandt. Die Rechnungslegung erfolgt durch die PROFILO Rating-Agentur
GmbH und ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zugang bei
dem Kunden. Nach Eingang des Lizenzentgelts bei PROFILO wird dem Kunden
das persönliche Passwort zur Nutzung des geschlossenen Bereichs der
Internetplattform übermittelt. Mit Übermittlung des Passwortes beginnt die
6monatige Grundlaufzeit des Lizenzvertrages zur Einsicht der Ergebnisse.
5.4.
Lizenzverlängerung: Wird der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit von einer der
Parteien schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um weitere 6 Monate.
Dabei gelten die Preise zum Zeitpunkt der Verlängerung.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die
Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch
den Kunden ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt
sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
5.6 Wechsel und Schecks
werden - wenn überhaupt - nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und
Scheckkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.7 Gerät der Kunde mit
der Zahlung der Lizenzgebühr, insbesondere einer Folgelizenzgebühr in
Verzug, ist CROSSPRO berechtigt, die Nutzung des geschlossenen Bereichs
der Internetplattform für diesen Kunden bis zum Eingang des
Lizenzentgeltes zu sperren.
6. Verwendung der abrufbaren Daten
6.1 Mit dem Erwerb der
halbjährlichen Studie oder als Lizenznehmer stehen den Nutzern im
geschlossenen Bereich der Internetplattform umfangreiche Erkenntnisse über
die eigene Nutzerschaft zur Verfügung, aber auch Vergleiche gegenüber
anderen Anbietern. Daten und Fakten der eigenen Jobbörse / Jobsuchmaschine
können dabei für Marketingzwecke genutzt werden, jedoch keine
vergleichenden Darstellungen gegenüber anderen Jobbörsen /
Jobsuchmaschinen erfolgen, es sei denn, diese vergleichenden Darstellungen
wurden bereits durch CROSSPRO-Research veröffentlicht.
6.2 Sollte eine
unberechtigte Weitergabe der Daten oder Zugriffsberechtigungen (User-ID,
Passwort) an Dritte erfolgen, ist CROSSPRO berechtigt, von dem Kunden
einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 5.000,00 zu verlangen.
7. Urheberrechte
7.1 Sämtliche auf der
Internetplattform von CROSSPRO enthaltenen Seiten, Abbildungen und Texte
sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten,
insbesondere wird - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer 7.2
- mit Abschluss des Lizenzvertrages für die Nutzung des geschlossenen
Bereichs der Internetplattform von CROSSPRO keine Lizenz für die Nutzung
dieser Urheberrechte gewährt.
7.2 Eine Verwendung der
urheberrechtlich geschützten Werke ist nur für den vertragsgemäßen
Gebrauch gestattet. Die Übernahme und Nutzung zu anderen Zwecken,
insbesondere die kommerzielle Nutzung ist untersagt. Eine hierüber
hinausgehende Verwendung der urheberrechtlich geschützten Werke bedarf
einer ausdrücklichen und schriftlichen Nutzungseinräumung durch CROSSPRO.
Dies gilt insbesondere für das Kopieren von Daten auf Datenträger, die
Herstellung systematischer Sammlungen und die Übernahme der Werke zur
gewerblichen Nutzung.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die von CROSSPRO im
geschlossenen Bereich der Internetplattform dargestellten Angaben, Daten
und Informationen beruhen auf Umfragen und deren Auswertung durch CROSSPRO.
Somit basieren selbst die Auswertungen von CROSSPRO auf objektiven und
subjektiven Einschätzungen der befragten Besucher von Jobbörsen und
Jobsuchmaschinen. CROSSPRO übernimmt daher lediglich die Gewähr dafür,
dass die von ihr aufgrund der Umfragen ermittelten Informationen
zutreffend dargestellt und in vertretbarer Weise ausgewertet werden. Für
die Richtigkeit der aufgrund der Befragungen erhaltenen Informationen, die
CROSSPRO ihrer Darstellung und Auswertung zugrunde legt, übernimmt
CROSSPRO keinerlei Haftung, da sich der Pflichtenkreis von CROSSPRO
lediglich auf die Darstellung und vertretbare Auswertung die ihr aufgrund
der Umfragen erteilten Informationen beschränkt. Insbesondere übernimmt
CROSSPRO keine Gewährleistung für die Vollständigkeit in Bezug auf die
Jobbörsennennungen, da CROSSPRO nur Meinungen und Aussagen der befragten
Nutzer von Jobbörsen und Jobsuchmaschinen wiedergibt. Der Ausschluss der
Gewährleistung gilt insbesondere für:
a) die Richtigkeit,
Aktualität und Vollständigkeit der von den Nutzern von Jobbörsen und
Jobsuchmaschinen im Rahmen der Umfrage gemachten Angaben und Erklärungen;
b) alle über Links abrufbare Drittinformation sowie den Inhalt der
„verlinkten“ Seiten;
c) Schäden, welche dem Kunden an seiner Hard- und/oder Software durch den
Abruf von Informationen der Internetplattform von CROSSPRO entstehen;
d) Schäden, welche dem Kunden durch „Downloads“ von Programmen oder
sonstigen Daten entstehen.
8.2 Auch im Übrigen
sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im folgenden
„Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und/oder im
Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag, aus Verschulden vor oder bei
Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Im Falle
unserer einfachen Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf einen pauschalen
Schadensersatz in Höhe von maximal € 2.400,00 begrenzt.
8.3 Vorstehende
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens oder bei Körper- und
Gesundheitsschäden wegen der Übernahme einer Garantie für das
Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei
fahrlässigen erheblichen Pflichtverletzungen. In keinem Fall haften wir
über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.
9. Ausfall der Leistung von CROSSPRO
Wird die Nutzung der
Internetplattform von CROSSPRO, insbesondere des geschlossenen Bereichs
der Internetplattform, durch höhere Gewalt wie Unruhen, Naturkatastrophen
oder ähnliche Ereignisse oder durch den Ausfall von Drittdienstleistern
wie Providern oder anderen Kommunikationsmitteln oder durch Ausfall der
Hard- und Software von CROSSPRO, soweit diese nicht von CROSSPRO zu
vertreten ist, erheblich erschwert, verzögert oder unmöglich, ruht während
dieser Zeit die Verpflichtung von CROSSPRO zur Leistungserbringung. Ein
derartiger Ausfall berechtigt den Kunden auch nicht zum Schadenersatz.
Ebenso findet eine – auch anteilige – Rückerstattung des bereits gezahlten
Lizenzentgeltes für den Zeitraum einer derartigen Störung nicht statt.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Sofern der Kunde
Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den
Kunden auch an dem Gericht seines Wohnsitzes oder seiner Niederlassung zu
verklagen.
10.2 Sofern sich aus
der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Erfüllungsort bei
Kaufleuten Hamburg.
11. Anwendbares Recht
11.1 Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform sowie der
ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch für einen
Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
11.2 Die
Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach
deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (UNCITRAL-CISG).
11.3 Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
nicht berührt.
Crosswater Web Services Ltd.
Registered Office:
Suite 675, 2 Old Brompton Road London SW7 3DQ, United Kingdom
PROFILO Rating-Agentur GmbH
Hammer Straße 89
22043 Hamburg
Hamburg, Oktober 2008