Lizenzmodell,
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Bestellformular und Kostenübersicht

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Lizenzmodell und Kosten

Es gibt verschiedene Modelle einer Zusammenarbeit und bis zum 31.03.2009 Einführungspreise, so dass die Datenbank umfänglich sowohl von Seiten der Jobbörsen / Jobsuchmaschinen als auch der Arbeitgeber getestet und durchleuchtet werden kann.

1. Datenbank-Lizenznehmer

Lizenznehmer können eigene umfangreiche Recherchen in der Datenbank vornehmen. Dazu erhalten sie personifizierte Zugangsdaten, um im geschlossenen Bereich selbständig Abfragen / Auswertungen über alle möglichen Jobbörsen und Jobsuchmaschinen durchführen zu können.

1.1. Lizenznehmer mit Kooperation

Kooperationspartner (Jobbörsen / Jobsuchmaschinen) binden den Fragebogen in die eigene Website ein und laden die Besucher dazu ein, an der Umfrage teilzunehmen. Somit verleihen sie der Studie eine hohe Aufmerksamkeit und generieren Feedbacks.

1.2 Lizenznehmer ohne Kooperation

Jobbörsen oder Jobsuchmaschinen, die den Fragebogen nicht integrieren und somit die Studie nicht unterstützen, können in der Datenbank sämtliche Ergebnisse recherchieren, zahlen jedoch einen höheren Preis.

2. Halbjährlicher Ergebnisreport

CrossPro-Research wertet halbjährlich die Ergebnisse aus und stellt einen umfangreichen schriftlichen Ergebnisbericht / Tabellenband zusammen. Diese Ergebnisse zeigen die wichtigsten Trends und Stärken einer jeden Jobbörse und Jobsuchmaschine auf. Dieser Ergebnisbericht wird als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. 

Sonstiges

Datenveröffentlichung durch Jobbörsen / Jobsuchmaschinen
Mit dem Erwerb der halbjährlichen Studie oder als Lizenznehmer stehen den Nutzern umfangreiche Erkenntnisse über die eigene Nutzerschaft zur Verfügung, aber auch Vergleiche gegenüber anderen Anbietern.
Daten und Fakten der eigenen Jobbörse / Jobsuchmaschine können dabei für Marketingzwecke genutzt, jedoch keine vergleichenden Darstellungen gegenüber anderen Jobbörsen / Jobsuchmaschinen erfolgen, es sei denn, diese vergleichenden Darstellungen wurden bereits durch CrossPro-Research veröffentlicht.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Internetplattform „CROSSPRO-Research.com“


1. Allgemeines

„Crosspro-Research.com“ ist ein Gemeinschaftsprojekt von Crosswater Systems Ltd.
und der PROFILO Rating-Agentur GmbH und wird nachfolgend „CROSSPRO“ genannt.

Sitz der Gesellschaften:

Crosswater Systems Ltd., 34 Buckingham Palace Road
Belgravia, Suite 1-2, London SW1W-0RH, United Kingdom.

PROFILO Rating-Agentur GmbH, Hammer Straße 89, 22043 Hamburg.

2. Geltungsbereich

2.1 Für das Rechtsverhältnis und die rechtlichen Beziehungen zwischen uns, CROSSPRO einerseits und dem Besteller und Kunden (nachfolgend einheitlich: „Kunde“) andererseits gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden einschließlich etwaiger Vergaberichtlinien öffentlich rechtlicher Körperschaften, Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Durchführung des Lizenzvertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Durch Zusendung von Telefaxen oder E-Mails ist die Schriftform gewahrt.

2.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit aus laufender Geschäftsbeziehung.

2.4 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen (§ 310 BGB).

3. Leistungen von CROSSPRO

CROSSPRO bietet den Kunden im geschlossenen Bereich der Internetplattform „www.crosspro-research.com“ (nachfolgend: „geschlossener Bereich der Internetplattform“) die Möglichkeit, die dort dargestellten Daten und Informationen im Rahmen des zwischen CROSSPRO und dem Kunden geschlossenen Vertragsverhältnisses (befristete Lizenz) zu nutzen. Diese im geschlossenen Bereich der Internetplattform dargestellten Daten und Informationen beruhen auf von CROSSPRO durchgeführten Befragungen und deren Auswertung durch CROSSPRO.

4. Vertragsabschluß

4.1. Ein Lizenzvertrag hinsichtlich der Nutzung des geschlossenen Bereichs der Internetplattform kommt nur zustande, wenn wir eine Bestellung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt haben. Das persönliche Passwort, mit dem der Kunde den geschlossenen Bereich der Internetplattform nutzen kann, wird dem Kunden nach Zahlung des Lizenzentgeltes von der PROFILO Rating-Agentur GmbH übermittelt.

5. Entgelt, Zahlungsbedingungen/Verzug

5.1 Der Kunde zahlt an CROSSPRO als Lizenzentgelt – vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung – die sich aus unserer im Internet online über die Domain „www.crosspro-research.com“ abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung. Maßgeblich ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung des Kunden von uns im Internet veröffentlicht ist.
 
5.2 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO und ausschließlich der jeweils darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).


5.3 Dem Kunden wird mit der Bestätigung des Lizenzvertrages / Abonnement, womit der Vertrag zustande kommt, die Rechnung für das Lizenzentgelt übersandt. Die Rechnungslegung erfolgt durch die PROFILO Rating-Agentur GmbH und ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zugang bei dem Kunden. Nach Eingang des Lizenzentgelts bei PROFILO wird dem Kunden das persönliche Passwort zur Nutzung des geschlossenen Bereichs der Internetplattform übermittelt. Mit Übermittlung des Passwortes beginnt die 6monatige Grundlaufzeit des Lizenzvertrages zur Einsicht der Ergebnisse.

5.4. Lizenzverlängerung: Wird der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von einer der
Parteien schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um weitere 6 Monate. Dabei gelten die Preise zum Zeitpunkt der Verlängerung.

5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Kunden ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.6 Wechsel und Schecks werden - wenn überhaupt - nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühr, insbesondere einer Folgelizenzgebühr in Verzug, ist CROSSPRO berechtigt, die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Internetplattform für diesen Kunden bis zum Eingang des Lizenzentgeltes zu sperren.

6. Verwendung der abrufbaren Daten

6.1 Mit dem Erwerb der halbjährlichen Studie oder als Lizenznehmer stehen den Nutzern im geschlossenen Bereich der Internetplattform umfangreiche Erkenntnisse über die eigene Nutzerschaft zur Verfügung, aber auch Vergleiche gegenüber anderen Anbietern. Daten und Fakten der eigenen Jobbörse / Jobsuchmaschine können dabei für Marketingzwecke genutzt werden, jedoch keine vergleichenden Darstellungen gegenüber anderen Jobbörsen / Jobsuchmaschinen erfolgen, es sei denn, diese vergleichenden Darstellungen wurden bereits durch CROSSPRO-Research veröffentlicht.

6.2 Sollte eine unberechtigte Weitergabe der Daten oder Zugriffsberechtigungen (User-ID, Passwort) an Dritte erfolgen, ist CROSSPRO berechtigt, von dem Kunden einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 5.000,00 zu verlangen.

7. Urheberrechte

7.1 Sämtliche auf der Internetplattform von CROSSPRO enthaltenen Seiten, Abbildungen und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten, insbesondere wird - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer 7.2 - mit Abschluss des Lizenzvertrages für die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Internetplattform von CROSSPRO keine Lizenz für die Nutzung dieser Urheberrechte gewährt.

7.2 Eine Verwendung der urheberrechtlich geschützten Werke ist nur für den vertragsgemäßen Gebrauch gestattet. Die Übernahme und Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere die kommerzielle Nutzung ist untersagt. Eine hierüber hinausgehende Verwendung der urheberrechtlich geschützten Werke bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Nutzungseinräumung durch CROSSPRO. Dies gilt insbesondere für das Kopieren von Daten auf Datenträger, die Herstellung systematischer Sammlungen und die Übernahme der Werke zur gewerblichen Nutzung.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Die von CROSSPRO im geschlossenen Bereich der Internetplattform dargestellten Angaben, Daten und Informationen beruhen auf Umfragen und deren Auswertung durch CROSSPRO. Somit basieren selbst die Auswertungen von CROSSPRO auf objektiven und subjektiven Einschätzungen der befragten Besucher von Jobbörsen und Jobsuchmaschinen. CROSSPRO übernimmt daher lediglich die Gewähr dafür, dass die von ihr aufgrund der Umfragen ermittelten Informationen zutreffend dargestellt und in vertretbarer Weise ausgewertet werden. Für die Richtigkeit der aufgrund der Befragungen erhaltenen Informationen, die CROSSPRO ihrer Darstellung und Auswertung zugrunde legt, übernimmt CROSSPRO keinerlei Haftung, da sich der Pflichtenkreis von CROSSPRO lediglich auf die Darstellung und vertretbare Auswertung die ihr aufgrund der Umfragen erteilten Informationen beschränkt. Insbesondere übernimmt CROSSPRO keine Gewährleistung für die Vollständigkeit in Bezug auf die Jobbörsennennungen, da CROSSPRO nur Meinungen und Aussagen der befragten Nutzer von Jobbörsen und Jobsuchmaschinen wiedergibt. Der Ausschluss der Gewährleistung gilt insbesondere für:

a) die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von den Nutzern von Jobbörsen und Jobsuchmaschinen im Rahmen der Umfrage gemachten Angaben und Erklärungen;

b) alle über Links abrufbare Drittinformation sowie den Inhalt der „verlinkten“ Seiten;

c) Schäden, welche dem Kunden an seiner Hard- und/oder Software durch den Abruf von Informationen der Internetplattform von CROSSPRO entstehen;

d) Schäden, welche dem Kunden durch „Downloads“ von Programmen oder sonstigen Daten entstehen.

8.2 Auch im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im folgenden „Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und/oder im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag, aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Im Falle unserer einfachen Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von maximal € 2.400,00 begrenzt.

8.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens oder bei Körper- und Gesundheitsschäden wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei fahrlässigen erheblichen Pflichtverletzungen. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.

9. Ausfall der Leistung von CROSSPRO

Wird die Nutzung der Internetplattform von CROSSPRO, insbesondere des geschlossenen Bereichs der Internetplattform, durch höhere Gewalt wie Unruhen, Naturkatastrophen oder ähnliche Ereignisse oder durch den Ausfall von Drittdienstleistern wie Providern oder anderen Kommunikationsmitteln oder durch Ausfall der Hard- und Software von CROSSPRO, soweit diese nicht von CROSSPRO zu vertreten ist, erheblich erschwert, verzögert oder unmöglich, ruht während dieser Zeit die Verpflichtung von CROSSPRO zur Leistungserbringung. Ein derartiger Ausfall berechtigt den Kunden auch nicht zum Schadenersatz. Ebenso findet eine – auch anteilige – Rückerstattung des bereits gezahlten Lizenzentgeltes für den Zeitraum einer derartigen Störung nicht statt.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Wohnsitzes oder seiner Niederlassung zu verklagen.

10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Erfüllungsort bei Kaufleuten Hamburg.

11. Anwendbares Recht

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

11.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (UNCITRAL-CISG).

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Crosswater Web Services Ltd.
Registered Office:
Suite 675, 2 Old Brompton Road London SW7 3DQ, United Kingdom


PROFILO Rating-Agentur GmbH
Hammer Straße 89
22043 Hamburg
Hamburg, Oktober 2008